Mitglied werden

Gerne kann man bei uns beim Training oder Spieleabend einfach vorbeikommen und erst einmal eine Zeit lang schnuppern. Eine Mitgliedschaft im Verein hat jedoch viele Vorteile und ist erschwinglich. Mitglieder werden beim Badischen Schachverband angemeldet und können am Ligabetrieb und weiteren Turnieren des Verbands teilnehmen. Der Verein reicht die eingezogenen Mitgliedsbeiträge an den Badischen Schachverband weiter und finanziert sich außerdem das für den Spielbetrieb erforderliche Equipment.

Mit dem folgenden Dokument kann man sich im Verein anmelden/abmelden oder Änderungen bekannt geben.

Mitgliedschaft

Mitgliedschaft beenden

Die Beendigung der Mitgliedschaft kann ebenfalls mit obigem Dokument per Post an unsere Vereinspostanschrift geschickt werden. Alternativ akzeptieren wir auch die formlose Kündigung per E-Mail.

Die Mitgliedschaft gilt stets für das Kalenderjahr, auf Wunsch melden wir beim Verband aber auch unterjährig ab. Bei Vereinswechsel müssen die Fristen beachtet werden, auf die wir als Verein keinen Einfluss haben!

Beiträge

Die Mitgliedsbeiträge werden üblicherweise im Herbst erhoben und werden für das aktuelle Kalenderjahr eingezogen. Das bedeutet, dass bei Abmeldung innerhalb des Kalenderjahres der Beitrag für das aktuelle Jahr stets noch zu entrichten ist.

Mitgliedsbeiträge

Datenschutz

Wir gehen mit den personenbezogenen Daten unserer Mitglieder sorgsam um. Auf der Webseite werden die Spieler stets nur mit Vornamen und evtl. abgekürztem Nachnamen benannt, sofern das erforderlich ist.

Ein Bezug zwischen Bild und Namen versuchen wir ebenso zu vermeiden. Auf Wunsch werden Bilder und Namensnennungen natürlich aus den Beiträgen bereinigt.

Benennung von Spielern im Spielbetrieb sowie die Veröffentlichung von Bildern wird im Rahmen des gesetzlich Erlaubten genutzt. Dazu gehören Bilder aus dem Ligabetrieb und Turnieren. Auf ausdrücklichen Wunsch werden wir selbstverständlich auf diese Daten verzichten.

Mit dem Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung zum 25. Mai 2018 ist der Verein verpflichtet, über die von seinen Mitgliedern erhobenen personenbezogenen Daten Auskunft bzgl. Datenhaltung, Weitergabe und Löschung zu erteilen.

Informationspflichten-nach-Artikel-13-und-14-DSGVO